Unsere Angebote
Spezielle Angebot nach Absprache:
- ADAC-Sicherheitstraining für Fahranfänger und junge Fahrer
- Auffrischungsfahrstunden
- Ausbildung auf Fahrzeugen mit Automatikschaltung
- Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Unsere Standards:
Starten Sie jederzeit mit der Ausbildung für PKW und Zweirad in nachfolgend aufgeführten Klassen. Unser Unterricht findet immer dienstags und donnerstags von 18:30–20:00 Uhr statt.
Beim Führerschein der Klasse B handelt es sich um den klassischen Autoführerschein bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.
Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden.
Begleitetes Fahren schon mit 17 Jahren.
Der Führerschein der Klasse BE speziell für Klasse B Fahrzeuge mit Anhänger (Gespann über 4250 kg zulässige Gesamtmasse).
Voraussetzungen:
Führerschein der Klasse B muß vorhanden sein.
Der Führerschein der Klasse B 96 speziell für Klasse B Fahrzeuge mit Anhänger (Gespann bis 4250 kg zulässige Gesamtmasse).
Voraussetzungen:
Führerschein der Klasse B muß vorhanden sein.
Beim Führerschein der Klasse A (direkt) handelt es sich um den Motorradführerschein ohne Beschränkung der Leistung.
Voraussetzungen:
Das Alter von 24 Jahren muß erreicht sein.
Beim Führerschein der Klasse A 2 handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung der Leistung auf max. 35 kw/48 PS.
Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden.
Beim Führerschein der Klasse A 1 handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung des Hubraumes auf max. 125 Kubikcentimeter.
Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 15 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 16. Lebensjahres gemacht werden.
Der Führerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von einem Moped, Mokick oder Motorroller bis 50 Kubikcentimeter und max. 45 km/h.
Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 15 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 16. Lebensjahres gemacht werden.
Der Führerschein der Klasse AM 15 berechtigt zum Fahren von einem Moped, Mokick oder Motorroller bis 50 Kubikzentimeter und max. 45 km/h. Das Pilotprojekt zum Fahren eines Zweirads bis 50 Kubikzentimeter ab 15 Jahre wird in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen durchgeführt.
Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 15. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 14 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 15. Lebensjahres gemacht werden.
Der Mofaführerschein berechtigt zum Fahren von einem Mofa.
Voraussetzungen:
Vollendung des 15.Lebensjahres.
Auf Anfrage.