Unsere Angebote

Spezielle Angebot nach Absprache:

  • ADAC-Sicherheitstraining für Fahranfänger und junge Fahrer
  • Auffrischungsfahrstunden
  • Ausbildung auf Fahrzeugen mit Automatikschaltung
  • Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

 

Unsere Standards:

Starten Sie jederzeit mit der Ausbildung für PKW und Zweirad in nachfolgend aufgeführten Klassen. Unser Unterricht findet immer dienstags und donnerstags von 18:30–20:00 Uhr statt.

PKW: Klasse B

Beim Führerschein der Klasse B handelt es sich um den klassischen Autoführerschein bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht.

Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden.

PKW: Klasse BF 17

Begleitetes Fahren schon mit 17 Jahren.

PKW mit Anhänger: Klasse BE

Der Führerschein der Klasse BE speziell für Klasse B Fahrzeuge mit Anhänger (Gespann über 4250 kg zulässige Gesamtmasse).

Voraussetzungen:
Führerschein der Klasse B muß vorhanden sein.

PKW mit Anhänger: Klasse B 96

Der Führerschein der Klasse B 96 speziell für Klasse B Fahrzeuge mit Anhänger (Gespann bis 4250 kg zulässige Gesamtmasse).

Voraussetzungen:
Führerschein der Klasse B muß vorhanden sein.

Motorrad: Klasse A

Beim Führerschein der Klasse A (direkt) handelt es sich um den Motorradführerschein ohne Beschränkung der Leistung.

Voraussetzungen:
Das Alter von 24 Jahren muss erreicht sein (bei Direkteinstieg).

Motorrad: Klasse A 2

Beim Führerschein der Klasse A 2 handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung der Leistung auf max. 35 kw/48 PS.

Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden.

Motorrad: Klasse A 1

Beim Führerschein der Klasse A 1 handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung des Hubraumes auf max. 125 Kubikcentimeter.

Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 15 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 16. Lebensjahres gemacht werden.

Motorrad: Klasse AM / AM 15

Der Führerschein der Klasse AM / AM 15 berechtigt zum Fahren eines Mopeds, Mokicks oder Motorrollers bis 50 Kubikzentimeter sowie eines E-Rollers bis max. 45 km/h.

Voraussetzungen:
Bereits vor der Vollendung des 15. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 14 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 15. Lebensjahres gemacht werden.