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Fahrschule Zimmerling
Engelsdorfer Str.100
04316 Leipzig


Öffnungszeiten:

Di., Mi., Do.:
17:00-18:30 Uhr
Sa.:
nach Vereinbarung

Unterricht:

Di.+Do.:
18:30-20:00 Uhr

Telefon:

0172 / 8573072 (0341) 6586765

Fax:

(0341) 6894661
Angebot

Unser Angebot beinhaltet die nachfolgend aufgeführten Klassen

PKW - Klasse B


Beim Führerschein der Klasse B handelt es sich um den klassischen Autoführerschein -3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.


Voraussetzungen

Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden.


PKW - Klasse BF 17

Beigleitendes fahren schon mit 17 Jahren.


PKW mit Anhänger - Klasse BE


Der Führerschein der Klasse BE wurde speziell für PKW mit Anhänger ins Leben gerufen.


Voraussetzungen

Führerschein der Klasse B muß vorhanden sein.


Motorrad - Klasse A (direkt)


Beim Führerschein der Klasse A (direkt) handelt es sich um den Motorradführerschein ohne Beschränkung der Leistung.


Voraussetzungen

Das Alter von 24 1/2 Jahren muß erreicht sein.


Motorrad - Klasse A (beschränkt)


Beim Führerschein der Klasse A (beschränkt) handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung der Leistung auf max.25kw/34PS.


Voraussetzungen

Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden.


Motorrad - Klasse A1


Beim Führerschein der Klasse A1 handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung des Hubraumes -125 Kubikcentimeter.


Voraussetzungen

Bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 15 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 16. Lebensjahres gemacht werden.


Motorrad - Klasse M


Der Führerschein der Klasse M berechtigt zum Fahren von einem Moped, Mokick oder Motorroller -50 Kubikcentimeter und max.45km/h.


Voraussetzungen

Bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen. Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 15 1/2 Jahren. Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 16. Lebensjahres gemacht werden.


Mofa


Der Mofaführerschein berechtigt zum Fahren von einem Mofa.


Voraussetzungen

Vollendung des 15.Lebensjahres


Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Auf Anfrage

Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer (ASP)

Auf Anfrage