PKW - Klasse B
Beim Führerschein der Klasse B handelt es sich um den klassischen Autoführerschein
-3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Voraussetzungen
Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen.
Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren.
Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden.
PKW - Klasse BF 17
Beigleitendes fahren schon mit 17 Jahren.
PKW mit Anhänger - Klasse BE
Der Führerschein der Klasse BE wurde speziell für PKW mit Anhänger ins Leben gerufen.
Voraussetzungen
Führerschein der Klasse B muß vorhanden sein.
Motorrad - Klasse A (direkt)
Beim Führerschein der Klasse A (direkt) handelt es sich um den Motorradführerschein ohne Beschränkung der Leistung.
Voraussetzungen
Das Alter von 24 1/2 Jahren muß erreicht sein.
Motorrad - Klasse A (beschränkt)
Beim Führerschein der Klasse A (beschränkt) handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung der Leistung auf max.25kw/34PS.
Voraussetzungen
Bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen.
Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 17 1/2 Jahren.
Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres gemacht werden.
Motorrad - Klasse A1
Beim Führerschein der Klasse A1 handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung des Hubraumes -125 Kubikcentimeter.
Voraussetzungen
Bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen.
Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 15 1/2 Jahren.
Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 16. Lebensjahres gemacht werden.
Motorrad - Klasse M
Der Führerschein der Klasse M berechtigt zum Fahren von einem Moped, Mokick oder Motorroller -50 Kubikcentimeter und max.45km/h.
Voraussetzungen
Bereits vor der Vollendung des 16. Lebensjahres könnt Ihr mit der Ausbildung beginnen.
Sinnvoll ist ein Einstiegsalter von 15 1/2 Jahren.
Die theoretische Prüfung kann nämlich bereits 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor der Vollendung des 16. Lebensjahres gemacht werden.
Mofa
Der Mofaführerschein berechtigt zum Fahren von einem Mofa.
Voraussetzungen
Vollendung des 15.Lebensjahres
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Auf Anfrage
Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer (ASP)
Auf Anfrage